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Wann droht der Entzug der Gemeinnützigkeit?

Veranstaltung beendet

Wann droht der Entzug der Gemeinnützigkeit?

Von Kostenlos

Ort

Datum

19. September 2019, 17:30 Uhr - 19:30

Beschreibung

Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist eine der tragenden Rollen in der wirtschaftlichen Betrachtung für Kitas. Es kommt aber nicht selten vor, dass die Finanzverwaltung droht, das Recht aufgrund verschiedenster Verstöße abzuerkennen.

 Gerade bei Fragen zum Geschäftsführergehalt wie der Höhe, Tantiemenzahlungen, der betrieblichen Altersversorgung, der Überlassung eines Dienstwagens oder dem Führen von Zeitkonten kann es kompliziert werden. Aber es stellen sich auch Fragen zur Anteilsveräußerung eines gemeinnützigen Unternehmens und der Werthaltigkeit der Anteile.

 Weitere Fragen sind: Kann man Grundstücke an die eigene Kita entgeltlich vermieten oder der Kita ein verzinsliches Darlehen gewähren? Kann man nahe Angehörige anstellen? Wie viel Geld darf auf dem Bankkonto der Kita verbleiben? Wann stellen Elternbeiträge Spenden dar? Ab wann muss ich über Umsatzsteuern oder andere Steuern nachdenken? Wer überprüft eigentlich die Grundsätze des Gemeinnützigkeitsrechtes mit welchem Mitteln und in welchem Turnus?

 Das Gemeinnützigkeitsrecht ist Teil des Steuerrechts. Die Grundsätze des Gemeinnützigkeitsrechts sollten unbedingt befolgt werden, weil bei Verstößen der Entzug der Gemeinnützigkeit in Rede steht. Die Gemeinnützigkeit ist Voraussetzung des Kita-Trägers für den Beitritt zur RV Tag, welche die Grundlage der Kita-Finanzierung ist!

Referent: Martin Müller-Spickermann, Steuerberater, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht und Spezialist für gemeinnützige Einrichtungen, Partner von aust und partner, den Kitasteuerberatern in Berlin.

Datum: 19.09.2019

Ort: aust und partner, Markstr. 45, 13409 Berlin

Kosten: 149 Eur / für VKMK-Mitglieder kostenlos

Veranstalter

Verband der Kleinen und Mittelgroßen Kitaträger Berlin eV

Eventsort

aust und partner aust und partner, Markstraße 45, 13409 Berlin

FAQ

  • Ich habe mein Ticket nicht per Mail erhalten. Was soll ich tun?

    Das erste was zu tun ist, ist dein Spam/Junk Filter und deine Inbox zu überprüfen. Deine Tickets wurden als Anhang verschickt und können von manchen Email-Diensten als Spam markiert werden. Alternativ kannst du deine Tickets immer in deinem Billetto-Account finden, welcher über einen Browser oder die Billetto-App verfügbar ist. Für mehr Hilfe damit, hier lesen.

  • Ich möchte meine Tickets stornieren und eine Erstattung erhalten. Was soll ich tun?

    Die Genehmigung einer Erstattung erfolgt ausschließlich durch Beurteilung des Veranstalters. Du solltest sie kontaktieren, um herauszufinden welche Möglichkeiten dir zur Verfügung stehen. Um dich mit einem Eventveranstalter in Verbindung zu setzen, antworte einfach auf die Bestätigungsemail oder nutze das "Veranstalter kontaktieren" Formular auf ihrem Profil. Für mehr Hilfe damit, hier lesen.

  • Ich habe mich auf der Warteliste registriert, was passiert nun?

    Falls mehr Tickets verfügbar werden, wirst du benachrichtigt (per Email), sowie andere der Liste beigetreten sind. Käufe finden auf einer First-come-first-serve Basis statt. Für mehr Information, hier lesen.

  • Wo finde ich den Link zu einem Online-Event?

    Sieh auf der Bestätigungsseite oder in deiner Bestätigungsmail nach. Normalerweise teilt der Veranstalter die Details in der Bestätigungsmail mit oder er könnte dir eine Follow-up-Mail mit einem Link zum Online-Event zukommen lassen. Du könntest eventuell auch die Eventbeschreibung aus Billetto durchlesen, wo Veranstalter beschreiben sollten,wie man dem Event online beitritt. Für mehr Info, hier lesen.

  • Was ist Erstattungsschutz und wieso brauche ich ihn?

    Erstattungsschutz sichert dich ab, falls unvorhergesehene und unumgängliche Umstände dich daran hindern, am Event teilzunehmen. Für mehr Info, hier lesen.

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